Gewichtsbeschränkung und Fahrverbot Eggeralm Landesstraße
In dieser Angelegenheit findet am Dienstag, den 23. Juni 2015, um 14:00 Uhr im Gasthof Ortsburg in Vorderberg eine Besprechung mit den verantwortlichen Vertretern der Landesregierung statt. Alle betroffenen Waldbesitzer können ihre Interessen in dieser Angelegenheit wahrnehmen und sind zu dieser Besprechung eingeladen.
Die 2015 ganzjährig verordnete 12 Tonnen-Gewichtsbeschränkung auf einem Teilabschnitt der Eggeralm Landesstraße in Richtung Vorderberg bedeutet, dass die betroffenen Waldbesitzer das Rundholz nicht mehr mit Lastkraftwägen entsprechend deren Kapazität abtransportieren können. Diese Einschränkung führt zu einer nicht vertretbaren Verteuerung der Waldbewirtschaftung, die nicht nur Erwerbszwecken dient, sondern auch aus Forstschutzgründen zwingend erforderlich ist.
Die Landwirtschaftskammer Kärnten ist daher bemüht, für die betroffenen Waldbesitzer eine vertretbare Lösung herbeizuführen und lädt daher zu einer
Besprechung
am Dienstag, den 23. Juni 2015, um 14.00 Uhr,
im Gasthof Ortsburg in Vorderberg
mit Vertretern der Kärntner Landesregierung ein.
Mit der Bitte um verlässliche Teilnahme und
freundlichen Grüßen
Der Leiter des Forstreferates:
Dipl.-Ing. Günther Kuneth