12-Tonnen Beschränkung auf Eggeralmstraße
Auf der Eggeralmstraße ab der Abzweigung zur Dolinza Alm hat die Straßenmeisterei Hermagor ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 12 Tonnen verfügt. Da die Nachbarschaft Vorderberg große Waldflächen mit Schadholz in diesem Bereich hat, kann Sie ihr Schadholz nicht mehr abführen. Aus diesem Grund hat der Obmann folgenden Brief an den Straßenbaudirektor für Kärnten verfasst:
Sehr geehrter Herr Straßenbaudirektor,
mit großem Befremden haben wir kürzlich ein Fahrverbot auf der L 23 Eggeralmstraße für Fahrzeuge über 12 t ab der Abzweigung Dolinza bis zum Parkplatz Dellacher Alm zur Kenntnis nehmen müssen.
Diese Beschränkung entspricht mehr oder weniger einem Fahrverbot für LKWs. Auf Nachfrage hat Straßenmeister Luser auf Schadstellen und ein Gutachten, das diese Beschränkung forderte, hingewiesen. Eine Sanierung sei in absehbarer Zeit nicht geplant, die Gewichtbeschränkung werde so bleiben.
Für uns ist dieser Zustand vollkommen untragbar und inakzeptabel:
Die Egger Alm Landesstraße ist sozusagen die Hauptverkehrsschlagader in einem tausende Hektar großen Waldgebiet. Von ihr zweigen unzählige Forst- und auch Almwege (Privat-, Genossenschafts- oder Gemeindestraßen und –wege) ab. Unsere Agrargemeinschaft ist Eigentümerin eines großen Waldgebietes im Bereich Dellacher Almparkplatz in Richtung Görtschacher Alm.
Derzeit wäre das Schadholz vom letzten Winter aufzuarbeiten und abzutransportieren, überdies sind aufgrund des trockenen Frühjahrs bereits die ersten Borkenkäferschäden zu erwarten.
Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Almwege stehen an und sind geplant. Eine Anfahrt mit den erforderlichen Baumaschinen ist derzeit nicht möglich. Durchforstungsarbeiten mit großem Gerät sind derzeit ebenfalls nicht möglich. Eine alternative Zufahrt ist nicht vorhanden.
Aufgrund der weiten Entfernung ins nächste Ortsgebiet (Vorderberg) sind Holzfuhren mit Traktor und Forstanhänger vollkommen unwirtschaftlich.
Wir möchten außerdem unseren Ärger über die Vorgehensweise ausdrücken: obwohl mit dieser Beschränkung massive Einschränkungen in der forst- und almwirtschaftlichen Nutzung unserer Eigentumsflächen (Forst- und Almflächen) verbunden sind, ist keinerlei Einbindung oder Information unsererseits erfolgt.
Wir ersuchen eindringlich um umgehende Aufhebung der 12 Tonnen Beschränkung und hoffen für die Zukunft auf mehr Kooperation und Information.
Freundliche Grüße
Christian Mitsche
Obmann der Nachbarschaft Vorderberg